Der Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist in Form einer chemischen Analyse auf die Parameter der "Ersatzbaustoffverordnung" durch ein zugelassenes Labor zu erbringen. Bei sortenreinen, homogenem, unbeschichteten und unglasiertem Tondachziegelmaterial und Ziegelmaterial (Hintermauerziegel, Vormauerziegel) ist der Nachweis über die Unbedenklichkeit des Materials zu erbringen. EIne chemische Analyse wird nicht gefordert.