Mitteilung über Fahrzeugtausch

für Personenbeförderer mit PKW oder bei Personenbeförderung mit PKW

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für die Mitteilung über einen Fahrzeugtausch werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:

  • Untersuchungsbericht über außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft
  • Nachweis über die Eichung des Taxameter / Wegstreckenzähler (Kostenrechnung etc.)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Genehmigungs- Urkunde und Auszug zur Änderung

Fahrzeuge sind bei der Zulassung als Taxi bzw. Mietwagen zuzulassen.

Datenschutzhinweise

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Antragsteller

Angaben zu den Fahrzeugen

Hiermit zeige ich an, dass ich folgendes Fahrzeug außer Betrieb nehme:

und beantrage folgendes Fahrzeug in Betrieb zu nehmen:

Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung sind entsprechende Nachweise (z. B. Bestätigung Krankenkasse, Reisebüro, Werkstatt) beizufügen.

Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung sind entsprechende Nachweise (z. B. Bestätigung Krankenkasse, Reisebüro, Werkstatt) beizufügen.

Anlagen

Hier können Sie Ihre Unterlagen uploaden.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.

 

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge erst nach der Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt für die Personenbeförderung eingesetzt werden dürfen.

Die bisherigen Urkunden / Auszüge aus der Genehmigungsurkunde müssen im Rahmen eines persönlichen Termins berichtigt werden.