Für den Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:
http://www.landkreis-nu.de/datenschutz
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.*
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
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Vollmacht des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin liegt bei*
Vollmacht*
Hinweise:
Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.
Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster werden entsprechend dem Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben. Einfache Auskünfte sind kostenfrei.
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