Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:

  • Insofern der Antragsteller nicht der Grundstückseigentümer ist, muss eine Vollmacht hochgeladen werden.
Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Antragsteller/in
Grundstücksdaten
Grundstückseigentümer

Hinweise:

 

Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.

 

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster werden entsprechend dem Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben. Einfache Auskünfte sind kostenfrei.