Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser (vorübergehende Bauwasserhaltung)

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:

  • Lageplan M 1 : 1.000 bis 1 : 5.000 mit Darstellung der Entnahme- und Sickerschächte, Rohrleitungen und Einleitungsstellen in oberirdische Gewässer sowie ggf. des Absenktrichters
  • Weitere Anlagen (z.B. Baugrundgutachten, Schnittzeichnungen Brunnen, Datenblätter der Pumpen)
Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Was möchten Sie beantragen?
Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Objekt
Beschreibung des Entnahmebrunnens
Technische Angaben

Art und Anzahl der eingesetzten
Wasserpumpen

Wasserentnahmemenge

Wiedereinleiten in das Grundwasser

Einleiten oberirdisches Gewässer

Einleiten Kanalisation

Sicherheit

Info:

Angaben zu benachbarten Bauten, falls vorhanden (wird z.B. im Anschluss an ein bestehendes Gebäude angebaut oder existiert eine Lücke zwischen den Bauwerken)

Hinweise:

  • Ein Aufstauen des Grundwassers von 10 cm ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht und zum Schutz von Anlagen Dritter zu vermeiden. Falls der Aufstau 10 cm überschreitet bedarf es einer gesonderten Genehmigung.
  • Vor Bauausführung ist die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc. (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Fernwärme, Post, Brandschutz usw.) und sonstiger Anlagen zu ermitteln.
  • Soweit erforderlich, ist die Benutzung von Grundstücken oder Anlagen Dritter für die Wasserhaltung privatrechtlich vor Beginn der Bauwasserhaltung zu regeln.
  • Falls in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird, ist das Einvernehmen des Eigentümers sowie ggf. der Fischereiberechtigten am betroffenen Gewässerabschnitt vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
  • Dem Antragsteller wird empfohlen, im eigenen Interesse mögliche Einwirkungen seiner Maßname auf Dritte bzw. auf Anlagen Dritter untersuchen zu lassen. Auf die Setzungsempfindlichkeit des Untergrundes ist zu achten.
  • Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Diese sind mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.
Anlagen

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an. Über die Schaltfläche „Durchsuchen“ können Sie Ihren Computer nach Ihen Unterlagen durchsuchen und auswählen.