Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder unter 12 Jahren

Onlineverfahren

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Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis zum Schießen unter 12 Jahren

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Allgemeine Ausnahmegenehmigung (nur für Vereine)

Was möchten Sie beantragen?

Hinweis:

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Falls das Sorgerecht bei einer Erziehungsberichtigten Person liegt, bitte entsprechenden Nachweis beifügen. 
  • Ärztliche Bescheinigung (z.B. Hausarzt, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde)
    Die Bescheinigung muss die körperliche und geistige Eignung des Kindes für den Leistungssport im Schießen bestätigen.

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Organisationsbezogene Daten
Persönliche Daten der Mutter
Persönliche Daten des Vaters
Angaben zum Kind
Angaben zur allgemeinen Erlaubnis

Bitte beachten Sie, dass eine allgemeine Erlaubnis nur für Vereine ausgestellt werden kann.

Ich/Wir beantrage(n) für den nachfolgend genannten Zweck eine allgemeine Ausnahme von der Altererfordernis (§ 27 Abs. 3, 4 WaffG) nach § 3 Abs. 3 des Waffengesetzes zum Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen auf genehmigten Schießstätten.

Die allgemeine Erlaubnis soll gültig sein

Angaben zum Schützenverein

Die fachkundige Anleitung und die entsprechende Unterweisung wird durch folgenden Schützenverein gewährleistet:

Erklärung

Wie geht es weiter?

 

Der Antrag wird an die von Ihnen angegebene Email-Adresse des Schützenvereins zur Bestätigung weitergeleitet. 

 

Ist die Bestätigung erfolgt, geht der Antrag beim Landratsamt ein.