Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Onlineantrag

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

PDF-Formular

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 8 Sprengstoffgesetz benötigt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizei eingeholt, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat abhängig ist oder ob andere Umstände vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit nach dem Sprengstoffgesetz in Frage stellen könnten.