Anzeige zur Verwendung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen im Wegebau und in sonstigen technischen Bauwerken

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für die Anzeige zur Verwendung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen im Wegebau und in sonstigen technischen Bauwerken werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:

  • Lageplan mit markierter Einbaustelle
  • Analyse für die schadlose Verwertung bzw. Zertifikat des güteüberwachten und zertifizierten Betriebs
Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Angaben zum/r Antragsteller/in
Einbauort

Einbauort

Art der Maßnahme
Material
Bestätigung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung

Der Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist in Form einer chemischen Analyse auf die Parameter des "RC-Leitfadens" durch ein zugelassenes Labor zu erbringen.

Mir ist bekannt, dass

  • auch bei einer entsprechenden Zustimmung seitens der Behörde/n die Verantwortung für den schadlosen Einbau des verwendeten Materials bei mir liegt. Den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung werde ich bei nicht güteüberwachten und zertifizierten Material anhand von Schadstoffanalysen und Herkunftsnachweisen gegenüber dem Landratsamt Neu-Ulm belegen.
  • beim Einbau von schadstoffbelastetem Material, das gesamte Material von der Einbaustelle von mir wieder entfernt und einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt werden muss.
  • der Einbau von mit Schad- und/oder Störstoffen belastetem Material als illegale Abfallbeseitigung mit einer Ordnungswidrigkeit bzw. als Umweltstraftat geahndet werden kann.