Für die Anzeige zur Verwendung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen im Wegebau und in sonstigen technischen Bauwerken werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:
http://www.landkreis-nu.de/datenschutz
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
Einbauort
Der Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist in Form einer chemischen Analyse auf die Parameter des "RC-Leitfadens" durch ein zugelassenes Labor zu erbringen.
Mir ist bekannt, dass