Terminvereinbarung Buchstabe A-H (Zimmer 3)
Terminvereinbarung Buchstabe I-Z (Zimmer 1)
Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr

Termine zur Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis können nicht online gebucht werden. Die Termine werden von der Ausländerbehörde selbst an Sie vergeben. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig (3 Monate vor Ablauf) bei uns postalisch bzw. per E-Mail ein.

 

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag)

Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Bitte buchen Sie Ihren Termin erst, wenn Sie den PIN-Brief bzw. eine Abholungsbenachrichtigung erhalten haben.

Bitte buchen Sie pro Person einen eigenen Termin.

Bitte füllen Sie die Verpflichtungserklärung zunächst online aus.

Onlineverfahren Verpflichtungserklärung

 

Im Anschluss erhalten Sie die Möglichkeit online einen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung zu vereinbaren.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung nicht online ausfüllen können, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: 0731/7040-51011

Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr

Termine zur Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis können nicht online gebucht werden. Die Termine werden von der Ausländerbehörde selbst an Sie vergeben. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig (3 Monate vor Ablauf) bei uns postalisch bzw. per E-Mail ein.

 

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag)

Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Bitte buchen Sie Ihren Termin erst, wenn Sie den PIN-Brief bzw. eine Abholungsbenachrichtigung erhalten haben.

Bitte buchen Sie pro Person einen eigenen Termin.

Bitte füllen Sie die Verpflichtungserklärung zunächst online aus.

Onlineverfahren Verpflichtungserklärung

 

Im Anschluss erhalten Sie die Möglichkeit online einen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung zu vereinbaren.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung nicht online ausfüllen können, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: 0731/7040-51012

Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung des Aufenthaltstitels Gebühren anfallen können.

 

Sollten Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen Download Vollmacht.

Für die Bearbeitung Ihres ausgewählten Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • aktueller Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Bitte bringen Sie die Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ohne die Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Für die Bearbeitung Ihres ausgewählten Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers. (Aufenthaltstitel reicht nicht aus)
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen.
  • Falls Sie selbständig sind, wird das Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters" benötigt Download Einkommensbescheinigung des Steuerberaters.
    Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder ein Steuerbescheid ist nicht ausreichend.

    Anhand dieser Tabelle können Sie vorab prüfen, ob Ihr Einkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist.
     
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses mit Nachweis über die monatlichen Darlehenszahlungen (Kontoauszug ist ausreichend).
  • Daten des Besuchs (Name, Vorname, Geburtsdatum- und -ort, aktuelle Adresse, falls vorhanden Reisepassnummer).
  • Voraussichtliches Einreisedatum und Aufenthaltsdauer des Besuches.

Bitte bringen Sie die Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ohne die Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

 

Die Gebühr beträgt 29,- € pro Verpflichtungserklärung

Bei fehlerhafter Buchung Ihrerseits behalten wir uns vor, den Termin bei Vorsprache zu stornieren.

Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung des Aufenthaltstitels Gebühren anfallen können.

 

Sollten Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen Download Vollmacht.

Für die Bearbeitung Ihres ausgewählten Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • aktueller Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Bitte bringen Sie die Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ohne die Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Für die Bearbeitung Ihres ausgewählten Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers (Aufenthaltstitel reicht nicht aus)
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Falls Sie selbständig sind, wird das Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters" benötigt Download Einkommensbescheinigung des Steuerberaters.
    Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder ein Steuerbescheid ist nicht ausreichend.

    Anhand dieser Tabelle können Sie vorab prüfen, ob Ihr Einkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist.
     
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses mit Nachweis über die monatlichen Darlehenszahlungen (Kontoauszug ist ausreichend)
  • Daten des Besuchs (Name, Vorname, Geburtsdatum- und -ort, aktuelle Adresse, falls vorhanden Reisepassnummer).
  • Voraussichtliches Einreisedatum und Aufenthaltsdauer des Besuches.

Bitte bringen Sie die Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ohne die Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

 

Die Gebühr beträgt 29,- € pro Verpflichtungserklärung

Bei fehlerhafter Buchung Ihrerseits behalten wir uns vor, den Termin bei Vorsprache zu stornieren.

Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr
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