Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.
Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung online stellen.
Für den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:
http://www.landkreis-nu.de/datenschutz
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.*
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
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Antrag auf*
Welcher Antrag erforderlich ist, bitten wir vorab mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in abzuklären:
Frau Fuchs, Tel. 0731/7040-35106
(sylvia.fuchs@lra.neu-ulm.de)
Herr Thalhofer, Tel. 0731/7040-35109 (georg.thalhofer@lra.neu-ulm.de)
Straße und Hausnummer*
Fl-Nr.*
Gemarkung*
Gemeinde*
unmittelbar in das oberirdische Gewässer
in das Grundwasser
Dem Antrag nach Art. 15 BayWG sind Unterlagen und Pläne eines geeigneten Ingenieur-Büros beizulegen.
Dem Antrag nach Art. 15 i.V.m. Art. 70 BayWG (vereinfachtes Verfahren) ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) beizulegen.
Eine Liste der zugelassenen PSW senden wir Ihnen gerne zu.
Die Unterlagen können hier hochgeladen werden.
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