Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr | Do. von 7:30 bis 17:30 Uhr

Antrag auf Anerkennung einer Verpflichtungserklärung

Datenschutzhinweise

 

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

http://www.landkreis-nu.de/datenschutz

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für eine Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt und müssen beim Termin abgegeben werden:

  • Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers (Aufenthaltstitel reicht nicht aus)
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Falls Sie selbständig sind, wird das Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters" benötigt Download Einkommensbescheinigung des Steuerberaters
    Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder ein Steuerbescheid ist nicht ausreichend

    Anhand dieser Tabelle können Sie vorab prüfen, ob Ihr Einkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist.
     
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses mit Nachweis über die monatlichen Darlehenszahlungen (Kontoauszug ist ausreichend)
  • Daten des Besuchs (Name, Vorname, Geburtsdatum- und -ort, aktuelle Adresse, falls vorhanden Reisepassnummer)
  • Voraussichtliches Einreisedatum und Aufenthaltsdauer des Besuches

Die Gebühr beträgt 29,- € pro Verpflichtungserklärung

Angaben des Gastgebers/der Gastgeberin:
Angaben des ausländischen Gastes:

Bitte nur Kinder unter 16 Jahren angeben. Für Personen über 16 Jahren muss eine eigene Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.

Begleitender Ehegatte:
Begleitende Kinder:

Kind 1:

Kind 2:

Kind 3:

Weitere Angaben zum Aufenthalt

Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts:

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulares werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt.

Per E-Mail bekommen Sie alle wichtigen Dokumente zugesendet, welche Sie bei dem Termin bei uns benötigen. In der E-Mail erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung zur Abholung der Verpflichtungserklärung.