Antrag auf Förderung körperlich Behinderter und bedürftiger Schwerbehinderter im Rahmen der Ausschüttung der Erträge aus der Franz und Gertrud Mück-Stiftung
Vorbemerkung
Die Richtlinien der Franz und Gertrud Mück-Stiftung begrenzen den Einsatzbereich auf den Landkreis Neu-Ulm und auf die ausschließliche Förderung körperlich Behinderter und bedürftiger Schwerbehinderter. Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Gewährung von Zuwendungen
- zur Existenzgründung
- zu Rehabilitationsmaßnahmen
- zur Ausbildung
- zum Lebensunterhalt in Notsituationen, wobei die Bedürftigkeit einer besonderen Prüfung unterzogen wird und die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist
- zur Beschaffung von Hilfsmitteln, die die Behinderung erleichtern helfen (Rollstuhlbeschaffung, etc.)
Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neu-Ulm, die von den Organen des Landkreises verwaltet und gesetzlich vertreten wird. Die Organe entscheiden insbesondere über die Gewährung und die Höhe der Förderung.